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Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
§ 95 I Abs 1a I Außerstreitgesetz
im Pongau (St. Johann und Altenmarkt) und im Pinzgau (Zell am See)

 

Warum? Wenn Eltern minderjähriger Kinder sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, so sind sie seit Februar 2013 per Gesetz verpflichtet, sich beraten zu lassen. Österreich ist im Jahr 2011 der Kinderrechtskonvention beigetreten. Damit hat sich der Staat verpflichtet, die Rechte von Kindern verstärkt zu wahren. Kinder sollen in der Trennungssituation bestmöglich unterstützt und entlastet werden!

 

Inhalte:

Das Erleben der Kinder im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung

Die Rechte der Kinder und die damit verbundenen Konsequenzen für die Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation (auch der Kontaktregelung)

Die Thematisierung der emotionalen Herausforderungen von Eltern

Wege zu einer kooperativen Elternschaft

 

Dauer und Ablauf:

Die Beratungen sind möglich als Einzelgespräch oder alsgemeinsame Elternpaarberatung

Die Dauer richtet sich nach dem Umfang Ihrer Fragen und Anliegen – empfohlen werden 1 bis 1,5 Stunden. Gleich im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung, die als notwendiger Nachweis bei Gericht vorgelegt wird.

 

Kosten:

Pro Stunde bei Einzelberatung:      60 € / Person

Pro Stunde bei Paarberatung:          35 € / Person (also 70 € für das Paar)

 

Rufen Sie uns für eine individuelle Terminvereinbarung an oder schreiben Sie uns:

0664/6554223 und beratung@kokon-frauen.com

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