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§95 Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung im Pongau

Wenn Eltern minderjähriger Kinder sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, so sind sie seit Februar 2013 per Gesetz verpflichtet, sich beraten zu lassen. Österreich ist im Jahr 2011 der Kinderrechtskonvention beigetreten. Damit hat sich der Staat verpflichtet, die Rechte von Kindern verstärkt zu wahren. Kinder sollen in der Trennungssituation bestmöglich unterstützt und entlastet werden!

Sie erhalten Anregungen, Informationen und Tipps, wie Sie ihr Kind in dieser herausfordernden Lebenssituation bestmöglich unterstützen können!

Rufen Sie uns für eine individuelle Terminvereinbarung an oder schreiben Sie uns:

0664/6554223 und beratung@kokon-frauen.com

 

Flyer Elternberatung §95

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